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Das Elektro-Trottinett und seine Problematik

Veröffentlicht: 06. Oktober 2021

Die Elektromobilität schreitet in grossen Schritten voran. Die Erwachsenen sind mit ihren Elektrofahrzeugen in steigender Anzahl auf den Strassen unterwegs.

Dieser Trend setzt sich auch bei den Jugendlichen durch und so sieht man vermehrt Jugendliche mit ihren Elektro-Trottinetten auf den Trottoirs umherfahren.

Manch ältere Generation dürfte wohl etwas wehmütig an ihre Jugendzeit erinnert werden, wo man noch mit viel Elan den Beinschwung eingesetzt hat, um das geliebte Trottinett auf fast raketenartige Geschwindigkeiten zu beschleunigen. Sind jedoch solche Elektro-Trottinette überhaupt erlaubt? Elektro-Trottinette sind erlaubt, wenn sie die Leistungsbedingungen und Ausstattungsvorschriften einhalten. Wichtig auch zu wissen, dass ein Elektro-Trottinett in die Kategorie Leicht-Motorfahrrad fällt und deshalb einige andere Vorschriften gelten, als beim «kleinen Bruder» dem nicht motorisierten Kickboard. Nachfolgend sind die wichtigsten Regeln im Zusammenhang mit dem Elektro-Trottinett aufgelistet.

Elektro-Trottinett
Fällt unter Einhaltung der Leistungsbedingungen und Ausstattungsvorschriften unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad. (Art. 18 Bst. B VTS).

Geschwindigkeit: 20 km/h
Kontrollschild: Nicht erforderlich
Platzzahl: 1 Person
Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich.
Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten.

So benutzen Sie ein für den öffentlichen Raum zugelassenes Elektro-Trottinett richtig:


Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet.

14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis Kat. M
Die Benutzung von Radstreifen und –wegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden.
Parkieren: Primär auf/in dafür vorgesehenen Flächen/Einrichtungen. Auf Trottoirs nur, wenn daneben mindestens 1.5 m breiter Raum frei bleibt.
Ein Helm ist nicht obligatorisch, wird aber stets empfohlen.


Appell an die Eltern

Die Polizei appelliert an die Eltern, dass diese ihre Verantwortung wahrnehmen und ihren Kindern, wenn sie das erforderliche Alter noch nicht erreicht haben oder auch den erforderlichen Führerausweis Kat. M noch nicht besitzen, kein solches Elektro-Trottinett zur Verfügung zu stellen. Trotz des hohen Fun-Faktors birgt das Fahren mit einem solchen Leicht-Motorfahrrad eben auch viele Gefahren.


Flyer Fz RepolAGSued 

Flyer zum herunterladen