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Fragen & Antworten

Kriminalprävention

  • Wie kann ich mich vor Einbrechern schützen?

    Die Kantonspolizei Aargau verfügt über eine Beratungsstelle zum Thema Einbruchsschutz. Die Kontaktdaten finden Sie unter diesem Link:

    Kantonspolizei Aargau Fachstelle Prävention

  • In meinem Quartier halten sich Personen auf, welche mir verdächtig vorkommen.

    Notieren Sie sich ein allfälliges Kontrollschild, Fahrzeugmarke, Farbe des Fahrzeugs und Angaben zum Signalement der Personen. Melden Sie Ihre Wahrnehmungen unter Tel. 117 oder 112 sofort dem Polizeinotruf und beobachten Sie die Personen unauffällig weiter.

  • Wo melde ich Hinweise auf Kinderpornografie?

    Solche Hinweise können Sie der Bundespolizei, fedpol Cybercrime melden.

  • Aargauisches Bedrohungsmanagement (ABM)

    Schwere zielgerichtete Gewalttaten kündigen sich oft durch Warnsignale an. An diesem Punkt setzt das Bedrohungsmanagement an. Es hat zum Ziel, das von Personen und Situationen ausgehende Risiko zu identifizieren, zu bewerten und zu entschärfen.

    Weitere Informationen zum Aargauischen Bedrohungsmanagement.



Verkehr

  • Ich habe eine Busse erhalten. Wie kann ich die Busse bezahlen?

    Die Busse können Sie entweder wie gewohnt per Einzahlungsschein begleichen, oder Sie erledigen dies einfach und bequem über unser Bussenportal bussen.repolagsued.ch

  • Führerausweis & Kontrollschilder: Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons

    Meldung eines Wohnsitzwechsels müssen innerhalb von 14 Tagen an das Strassenverkehrsamt erfolgen, damit eine Adressänderungen vorgenommen wird.

  • Führerausweis & Kontrollschilder: Wohnsitzwechsel mit Kantonswechsel

    Meldung des Wohnsitzwechsels mit Umzug in einen anderen Kanton müssen innerhalb von 14 Tagen an das zuständige Strassenverkehrsamt im neuen Wohnsitzkanton erfolgen. Dort erfolgt auch die Ausstellung eines neuen Führer- und Fahrzeugausweises mit Abgabe neuer Kontrollschilder.



Häusliche Gewalt

  • Ich wurde Opfer oder Zeuge von «Häuslicher Gewalt». Was kann ich machen?

    Melden Sie den Vorfall über die Notrufnummer 117 um eine schnellstmögliche Intervention zu gewährleisten.

    Broschüren zum Thema Häusliche Gewalt
    Fachstelle gegen Häusliche Gewalt

  • Kinder üben gegen ihre Eltern Gewalt aus (Parent Battering)?

    Wenden minderjährige Kinder und Jugendliche Aggressionen und Gewalt gegen ihre Eltern an, spricht man von Parent Battering oder Elternmisshandlung. Die Eltern wissen häufig nicht, wie sie auf die Attacken und Gewalt ihres Sohnes oder ihrer Tochter reagieren können und holen sich aus Scham oft erst spät Hilfe.

    Weitere Informationen zum Thema «Parent Battering»



Verloren-Gefunden

  • Online-Fundbüro

    Das Online-Fundbüro für die Schweiz: easyfind.ch

  • Ich habe ein Fahrrad/Mofa gefunden, was soll ich tun?

    Bitte melden Sie sich bei der Polizei mit möglichst vielen Angaben zum Fahrzeug (Marke, Farbe, Standort, evtl. Rahmennummer etc.) damit wir das Fahrrad/Mofa einsammeln und dem rechtmässigem Besitzer zurückgeben können.

  • Ich habe einen Gegenstand gefunden.

    Bitte geben Sie Fundgegenstände bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder am Schalter der Polizei ab.

  • Ich habe meinen Fahrzeug- oder Führerausweis verloren.

    Einen neuen Ausweis können Sie direkt beim zuständigen Strassenverkehrsamt anfordern. Eine Meldung an die Polizei ist in diesem Fall nicht nötig.

  • Ich habe meinen Pass oder meine Identitätskarte verloren.

    Nehmen Sie einen Identitätsnachweis mit (anderer Ausweis mit Foto, Familienbüchlein etc.) und melden Sie den Verlust auf dem Polizeiposten. Bei ausländischen Staatsangehörigen bitte beim Konsulat oder bei der Botschaft vorgängig die Ausweis-Nummer und das Ausstelldatum abklären. Sie erhalten dann einen Ausweisverlust, mit welchem Sie die neuen Ausweise anfordern können.

    Verlorene Führerausweise werden durch das Strassenverkehrsamt ohne Ausweisverlustformular ersetzt.

  • Ich habe ein Kontrollschild verloren. Wem muss ich das melden?

    Bitte melden Sie sich mit dem Fahrzeugausweis in einem Polizeiposten, dort erhalten Sie einen Bericht betreffend dem Verlust. Sollte das Schild nicht innerhalb von 14 Tagen aufgefunden werden, muss beim Strassenverkehrsamt ein neues Paar beantragt werden.

  • Mir wurde ein Nummerschild (oder beide) gestohlen. Darf ich trotzdem weiterfahren?

    Melden Sie den Diebstahl umgehend bei einer Polizeistelle. Diese erstellt einen Bericht, welcher Ihnen die Benutzung des Fahrzeuges (je nach Kontrollschild) für max. 30 Tage erlaubt, bis Sie Ihr neues Schilderpaar erhalten.



Diebstahl

  • Mein Portemonnaie wurde gestohlen. Was ist wichtig?

    Lassen Sie umgehend Ihre Debit- und/oder Kreditkarten sperren.

    Falls auch Ihre Identitätskarte weg ist, brauchen Sie eine Bestätigung der Polizei (Ausweisverlust). Dafür müssen Sie persönlich auf dem Polizeiposten vorbeikommen, nach Möglichkeit mit einem anderen Ausweis.

    Einen neuen Führerausweis können Sie direkt beim Strassenverkehrsamt beantragen. Fahrzeuge der geprüften Kategorien dürfen Sie trotzdem lenken.

  • Mein Velo wurde gestohlen, obwohl es abgeschlossen war.

    In diesem Fall können Sie Anzeige erstatten. Bringen Sie uns möglichst viele Informationen zum gestohlenen Velo (insbesondere die Rahmennummer). Sobald das Velo gefunden wird, werden Sie kontaktiert.



Tiere & Umwelt

  • Mein Hund ist gestorben. Was muss ich tun?

    Bitte melden Sie den Tod ihres Hundes bei der Gemeinde ihres Wohnortes sowie bei der nationalen Datenbank für gekennzeichnete Hunde, AMICUS.

  • Was ist das Vorgehen, wenn ich ein Wildtier angefahren habe?

    Wer ein Wildtier anfährt, ist gesetzlich verpflichtet, den Unfall beim zuständigen Jagdaufseher oder bei der Polizei (Polizeinotruf 117) umgehend telefonisch zu melden.

    Am einfachsten geht dies mit der App «AG Jagdaufsicht»:

    google playapp store

     

  • Ich vermisse meine Katze, wie soll ich vorgehen?

    Wenn Sie Ihre Katze vermissen, registrieren Sie dies bitte bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale. Wenn Ihre Katze gechipt ist und gefunden wird, kann die Regionalpolizei den Chip auslesen und wird mit Ihnen in Kontakt treten.



Diverses

  • Ich möchte ein Werbeplakat aufhängen.

    Werbeplakate und Firmenanschriften sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Für die Bewilligung richten Sie sich an die jeweilige Gemeindeverwaltung.

  • Was kann ich gegen unerbetene Werbeanrufe tun?

    Unerbetene Werbeanrufe sind trotz strengeren Vorschriften nach wie vor sehr verbreitet und werden von den Betroffenen meist als lästig empfunden. Es gibt zwar keinen absoluten Schutz gegen unerwünschtes Telefonmarketing, doch einige Massnahmen können helfen, die Störungen auf ein Minimum zu reduzieren.

    Infos des SECO bezüglich unerbetener Werbeanrufe

  • Muss ich einen privaten Sicherheitsdienst bewilligen lassen?

    Private Sicherheitsdienste sind der Bewilligungspflicht durch das Polizeikommando Aargau unterstellt. Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema private Sicherheitsdienste an die Fachstelle SIWAS des Polizeikommandos Aargau.

  • Wie erhalte ich einen Waffenerwerbschein/Waffentragbewilligung?

    Für einen Waffenerwerbsschein oder eine Waffentragbewilligung sind bei der Fachstelle SIWAS Gesuche einzureichen. Bei dieser Fachstelle erhalten Sie auch weitere Informationen über Waffenabgabe, Munition, etc.

  • Wie erhalte ich einen Strafregisterauszug?

    Ihren Strafregisterauszug können Sie hier elektronisch bestellen. Bitte beachten Sie, dass ein Strafregsiterauszug nur über die eigene Personen verlangt werden kann; gemäss Art. 363 StGB.

  • Ich habe Waffen oder Sprengmittel zu Hause, die ich abgeben möchte.

    Wer Waffen oder Munition abgeben möchte, kann uns dies mit dem untenstehenden Formular jederzeit melden. Wir kommen vorbei und sorgen für eine fachgerechte Entsorgung.

    Wichtiger Hinweis zu Sprengmitteln
    Sollten Sie uns Sprengmittel abgeben wollen, müssen Sie uns dies über den Polizeinotruf 117 anmelden. Sofort den Polizeinotruf wählen müssen Sie, wenn Sie etwa bei Hausräumungen auf verdächtige Objekte oder Substanzen stossen. Sorgen Sie dafür, dass diese bis zum Eintreffen der Polizei unangetastet bleiben.

    Formular freiwillige Waffenabgabe